Schreibwerkstatt Radio
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Reglement zur Verleihung des Axel-Eggebrecht-Preises der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig

Präambel

Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig fühlt sich der Förderung des Hörfunk-Features verpflichtet und möchte mit dem von ihr gestifteten Axel-Eggebrecht-Preis ein sich über einen längeren Zeitraum erstreckendes Werk, Gesamtwerk oder Lebenswerk von Autorinnen und Autoren würdigen, die mit ihren Radio-Arbeiten das Repertoire der Gattung Feature vielgesichtig und akustisch-kreativ stetig erweitert haben.

Der in Leipzig geborene Schriftsteller und Journalist Axel Eggebrecht (10. Januar 1899 – 14. Juli 1991) gehört zusammen mit den beiden anderen Sachsen Ernst Schnabel und Peter von Zahn sowie dem Bayer Alfred Andersch zu den „Vier Musketieren des Radio-Features“ und hat maßgeblich den hohen, radio-ästhetischen wie publizistisch-ethischen Standard der Kunstform Feature im deutschen Hörfunks begründet. In den Sendungen Axel Eggebrechts gingen Bildung und Unterhaltung eine Bindung ein, die stets ein breites populäres Hörer-Interesse zu wecken imstande war – ganz gleich ob die Gegenstände seiner Produktionen geschichtlicher, literarischer oder alltäglicher Natur waren. Als ein lauterer Autor und auf Unabhängigkeit bedachter Radiomacher, der den Grundsätzen der BBC - information, education and entertainment – eine deutsche Entsprechung gab, wirkt er wegweisend über sein Werk und Leben hinaus. Axel Eggebrecht war ein Rundfunkmann der ersten Stunde, ein Mitbegründer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ein Hörfunk-Publizist, dessen Stimme wie Stilistik die Reize der Radiokommunikation nutzte und mehrte.

Der Preis – nicht für den innovativen Coup, sondern für ein sich über ein längeren Zeitraum erstreckendes Werk, Gesamtwerk oder Lebenswerk von Autorinnen und Autoren, die in einem beständigen, womöglich unauffälligen Erneuerungsprozess des Repertoires das Hörfunk-Feature als eigenständige Genres reich und lebendig halten, stehen mit dem Namen Axel Eggebrecht folglich unter einem guten Stern.

§ 1
Allgemeine Grundsätze

(1) Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig verleiht den Axel-Eggebrecht-Preis für ein sich über ein längeren Zeitraum erstreckendes Werk, Gesamtwerk oder Lebenswerk eines Autors / einer Autorin, der/ die sich für das Hörfunk-Feature verdient gemacht hat..

(2) Der Preis ist mit 10.000,00 € dotiert. Der Preis kann nicht geteilt werden – es sei denn der Preis würdigt das Schaffen eines Duos o.ä., welches den überwiegenden Teil seines Werkes gemeinsam kreierte.

(3) Die Preisverleihung für den Axel-Eggebrecht-Preis findet erstmalig 2008 und danach in jährlich alternierender Folge mit dem Günter-Eich-Preis statt.

(4) Der Preis wird durch öffentliche Bekanntgabe im Rundfunk und in den Printmedien ausgeschrieben. Damit ist auch eine Verpflichtung zur Vergabe des Preises verbunden.

§ 2
Vorschlagsbedingungen für den Axel-Eggebrecht-Preis

(1) Vorschlagsrecht  für Kandidatinnen und Kandidaten beider Preise haben jeweils die Fachredaktionen Hörspiel bzw. Feature der ARD, des Deutschlandradios, des Österreichischen und Schweizer Rundfunks sowie die Akademien der Künste, der PEN-Club, das Deutsche Literaturinstitut der Universität Leipzig, Autoren- und Journalisten-Verbände sowie eingetragene literarische und publizistische Gesellschaften.

(2) Dem Vorschlag für den Preis sollte ein umfängliches, fortgeschrittenes und publiziertes Hörfunk-Werk einer/s lebenden deutschsprachigen Autorin / Autors zu Grunde liegen.

(3) Der Vorschlag für den Preis erfolgt jeweils durch Einreichung einer Biographie der Autorin / des Autors, eines Verzeichnisses der maßgeblichen Hörfunk-Veröffentlichungen und ausgewählter dazugehöriger Pressestimmen. Die Unterlagen sind in einem Exemplar, jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres an folgende Adresse zu senden:

Medienstiftung der Sparkasse Leipzig
Axel-Eggebrecht-Preis
Menckestraße 27
04155 Leipzig

(4) Die Einreichungs-Unterlagen sind nicht versichert. Mit der Einreichung stellt der Vorschlagende die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig von allen Ansprüchen frei.

§ 3
Jury für die Verleihung des Axel-Eggebrecht-Preis

(1) Über die Verleihung des Axel-Eggebrecht-Preises  entscheidet eine fünfköpfige Jury.

(2) Der Jury gehören an: 

     a) Ein/e Vorsitzende/r, die/der durch die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig aus
         dem Kreis überregional namhafter erfahrener Hörfunkredakteurinnen /
         Hörfunkredakteure und Medienkritikerinnen/ Medienkritiker berufen wird.

     b) eine Vertreterin  / ein Vertreter der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig

     c) drei weitere Fachleute,  die aus den Bereichen Hörfunk / Hörfunkrezension /
         Medienwissenschaft kommen sollen. Diese drei weiteren Mitglieder der Jury
         werden von der/vom Juryvorsitzenden benannt.

(3) Die Mitglieder der Jury sind an Weisungen nicht gebunden und in ihrer Entscheidung unabhängig.

(4) Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury ist beschlussfähig wenn mindestens drei Mitglieder und der Vorsitzende an der den Beschluss fassenden Sitzung teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist zur Stimmabgabe verpflichtet. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Juryvorsitzende. Die Jury ist verpflichtet, eine/n Preisträgerin/ Preisträger zu küren. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Sie ist schriftlich zu begründen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(5) Die Arbeit der Jurymitglieder wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Fahrt- und Reisekosten werden erstattet.
 

§ 4
Preisverleihung und Bekanntgabe
des Axel-Eggebrecht-Preises

(1) Die feierliche Preisverleihung findet nach Möglichkeit im Rahmen der von der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig veranstalteten „Schreibwerkstatt Radio: Feature-Tage“ im Medien-Campus statt. Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig gewinnt eine/n kompetenten Laudatorin / Laudator.

(2) Der Preisträger / die Preisträgerin wird öffentlich im Rundfunk und in den Printmedien bekannt gegeben. Preis und Preisverleihung werden vom Hörfunkprogramm MDR FIGARO publizistisch begleitet, repräsentative Produktionen der Preisträgerin / Preisträger ausgestrahlt

(3) Der Preis wird durch den Stiftungsratsvorsitzenden sowie den Vorstandsvorsitzenden der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig überreicht.

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